SG Reutlingen, Urteil vom 17.07.2008 - 3 AS 3417/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Heranziehung eines Mietspiegels
Die Beurteilung der Angemessenheit der Wohnungskosten ist auf der Grundlage der Kosten der Unterkunft für einen Hilfebedürftigen
im konkreten Wohnort vorzunehmen. Ein örtlicher Mietspiegel ist heranzuziehen. Dabei ist angesichts der Unsicherheiten, die
mit der Pauschalierung durch Rückgriff auf den vorliegenden Mietspiegel verbunden sind, der obere Wert der Mietpreisspanne
einer Kategorie für die Bestimmung der abstrakt angemessenen Unterkunftskosten zugrunde zu legen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 2 § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 3