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BSG, Beschluss vom 08.08.2019 - 14 AS 145/18
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung
Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Gehörsverletzung sind anzunehmen, wenn das Urteil auf Gesichtspunkte gestützt wird, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen muss.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 106 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 18.01.2018 L 6 AS 1025/15 , SG Köln 22.12.2014 S 35 AS 687/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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