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BSG, Beschluss vom 08.08.2019 - 5 R 120/19
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Voraussetzungen einer willkürlichen Entscheidung Erhebliche Verkennung der Rechtslage
1. Willkürlich ist nicht bereits eine sachlich unzutreffende Entscheidung, sondern erst, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich deswegen der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht.
2. Erforderlich ist in jedem Fall eine eklatante Verkennung der Rechtslage durch ein Gericht.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Sachsen 25.03.2019 L 5 KN 903/17 , SG Leipzig 10.11.2017 S 18 KN 411/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25. März 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: