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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2010 - 3 AS 3552/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne Zustimmung, Anwendbarkeit bei Sozialgeldbeziehern
»§ 7 Abs. 4 a SGB II findet auf nicht erwerbsfähige Bezieher von Sozialgeld nach § 28 SGB II keine Anwendung.«
Zwar bestimmt § 7 Abs. 4a SGB II, dass Leistungen nach diesem Buch nicht erhält, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält, wobei die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung entsprechend gelten. Diese Vorschrift ist jedoch lediglich auf Berechtigte nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II und nicht auf Bezieher von Sozialgeld anzuwenden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
ErreichbAnO § 3 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 4a
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.07.2009 S 15 AS 4551/08
Auf die Berufung der Kläger zu 3 bis 6 wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. Juli 2009 abgeändert.
Die an die Kläger zu 3 bis 6 gerichteten Bescheide der Beklagten vom 16. September 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Oktober 2008 werden aufgehoben.
Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 3 bis 6 in beiden Rechtszügen. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1 und 2 sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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