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LSG Bayern, Urteil vom 14.07.2010 - 19 R 446/06
Anspruch auf Neufeststellung einer Rente mit einem früheren Zahlungsbeginn auf der Grundlage eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs
Im materiellen Sozialrecht ist der Herstellungsanspruch grundsätzlich nur auf die Fiktion des rechtzeitigen Vorliegens von Anspruchsvoraussetzungen gerichtet, die im Wesentlichen nur wegen der Pflichtverletzung des Trägers nicht rechtzeitig erfüllt waren. Tatbestandlich ist er bereits ausgeschlossen, wenn das rechtswidrige Verwaltungshandeln durch den Anspruch nach § 44 SGB X erfasst wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Würzburg 05.04.2006 S 13 R 565/03
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 05.04.2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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