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LSG Bayern, Urteil vom 12.07.2018 - 1 LW 2/18
Vorzeitiger Altersrente nach dem ALG Ablehnung einer vorzeitigen Altersrente bei einem Vorversterben des Ehemanns vor Erreichen der materiellen Voraussetzungen einer Altersrente Keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes
Die Ablehnung einer vorzeitigen Altersrente bei einem Vorversterben des Ehemanns vor Erreichen der materiellen Voraussetzungen einer Alters- bzw. vorzeitigen Altersrente begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG.
Normenkette:
ALG § 12
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Bayreuth 08.01.2018 S 3 LW 1/16
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 8. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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