Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 12.04.2018 - 8 SO 227/15
Kostenbeitrag aus eigenem Einkommen für Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe Keine Verletzung des Benachteiligungsverbots Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
1. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, einen Anspruch auf Eingliederungshilfe von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängig zu machen; insbesondere das Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist dadurch nicht verletzt.
2. Bei der Umsetzung des sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ergebenden Förderauftrages hat der Gesetzgeber einen erheblichen Spielraum und kann die Förderung unter Berücksichtigung organisatorischer, personeller und finanzieller Gesichtspunkte begrenzen.
Normenkette:
SGB XII §§ 85 ff.
,
GG Art. 3 Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG München 27.05.2015 S 22 SO 599/13
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Mai 2015, S 22 SO 599/13, dahingehend geändert, dass der Bescheid des Beklagten vom 29.05.2015 aufgehoben wird.
II.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.
III.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 5/9.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: