LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2017 - 2 AS 1018/17
PKH-Verfahren
Vorinstanzen: SG Aachen 10.05.2017 S 14 AS 323/17 ER
Tenor
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 10.05.2017 wird aus den zutreffenden
Gründen des Beschlusses, denen der Senat sich anschließt, zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe vom 20.06.2017 wird abgelehnt.
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Gründe
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§
177 SGG).