BVerwG, Urteil vom 16.11.1978 - 5 C 34.77
»Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird die Ausbildung unter den Voraussetzungen des §
15 Abs.
3
BAföG nur gefördert, wenn der Auszubildende sie innerhalb der verlängerten Förderungsdauer berufsqualifizierend abschließen kann.«
Fundstellen: BVerwGE 57, 75
Vorinstanzen: OVG Niedersachsen , VG Schleswig-Holstein