BSG, Beschluss vom 11.10.2021 - 14 AS 66/21
Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 07.07.2021 L 34 AS 1945/18 , SG Berlin 08.10.2018 S 94 AS 8101/17 WA
Tenor
Die Revision und die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2021 werden als unzulässig verworfen.
Die Anträge des Klägers, ihm für die genannten Verfahren vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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