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BSG, Beschluss vom 18.08.2022 - 1 KR 50/21 B
Anspruch auf Versorgung mit Cannabisblüten Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Begriff der Überraschungsentscheidung
Eine Überraschungsentscheidung ist anzunehmen, wenn sich eine gerichtliche Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten wesentlichen Gesichtspunkt stützt und dem Rechtsstreit dadurch eine unerwartete Wendung gibt, mit der selbst ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 62
,
GG Art. 103 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 27.04.2021 L 11 KR 3455/20 , SG Mannheim 22.10.2020 S 4 KR 2284/20
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. April 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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