BSG, Urteil vom 31.01.2012 - 2 U 1/11
Anspruch auf Bewilligung eines Rechts auf Geldleistung als persönliches Budget unter Ersetzung eines Rechts auf die Naturalleistung "Betreuungsassistenz"
1. Sind bereits einzelne Sozialleistungen bewilligt, die in einem persönlichen Budget zusammengefasst werden sollen, so stellt die Bewilligung eines persönlichen Budgets einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung dar, mit dem zugleich die bisherigen Einzelbewilligungen aufgehoben werden.
2. Der mit dem persönlichen Budget verbundene Geldleistungsanspruch soll im Regelfall nicht zu einer Kostensteigerung führen. Das grundsätzliche Verbot, die Obergrenze der bisherigen Kosten zu überschreiten, wird nur in eng begrenzten Ausnahmefällen durchbrochen.
Fundstellen: BSGE 110, 83
Normenkette:
SGB VII § 26 Abs. 1 S. 2
,
SGB IX § 17 Abs. 2
,
SGB IX § 17 Abs. 3
,
SGB IX § 17 Abs. 4
,
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 11.10.2010 L 2 U 152/10 , SG Speyer 26.06.2008 S 12 U 306/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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