BSG, Urteil vom 31.01.2012 - 2 U 2/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - ungeklärte Umstände - Verrichtung zur Zeit des Ereignisses - Nachweis - Beweiserleichterung - Beweislastumkehr - Anscheinsbeweis - Kraftfahrer - Ruhe- und Lenkzeiten
Erleidet ein in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherter unter ungeklärten Umständen einen Gesundheitsschaden, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn er nicht in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung einer versicherten Tätigkeit verunglückt ist.
Fundstellen: NZA 2012, 784, NZS 2012, 513
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 09.12.2010 L 6 U 2656/09 , SG Heilbronn S 6 U 767/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

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