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BSG, Urteil vom 02.02.2010 - 8 AY 1/08
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Zahlung von Analog-Leistungen statt der Grundleistungen; rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
Wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann, so liegt schon dann eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs. 1 AsylbLG vor, es sei denn eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 4
,
AsylbLG § 2 Abs. 1
, ,
AufenthG (2004) § 25 Abs. 4
,
AufenthG (2004) § 60a
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 18.12.2007 L 11 AY 31/07 , SG Oldenburg 06.11.2006 S 21 AY 1/06
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2007 aufgehoben, soweit darin über höhere Leistungen für den Monat Dezember 2005 entschieden wurde. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: