SG Berlin, Urteil vom 31.10.2006 - 94 AS 12047/05
Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Ausbildungsförderung
Aufgrund der abstrakten Förderungsfähigkeit nach dem
BAföG greift der Leistungsausschluss nach §
7 Abs.
5 SGB II auch dann, wenn der Arbeitsuchende zwar keine Ausbildungsförderung erhält, weil er seine Ausbildung bzw sein Studium
an einer nicht förderungsfähigen privaten Ausbildungsstätte absolviert, der Ausbildungsabschluss bzw Studiengang an anderen
Bildungseinrichtungen jedoch nach
BAföG förderungsfähig wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 7 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 § 7 Abs. 5 S. 2
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