LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2004 - 11 KR 510/04
Versicherungspflicht eines nebenberuflichen Organisten einer Kirchengemeinde
Bei der nebenberuflichen Tätigkeit eines Organisten in einer Kirchengemeinde handelt es sich um eine abhängige Beschäftigung,
die Versicherungspflicht nach sich zieht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 13.10.2003 S 3 RA 2380/01