Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2021 - 4 KR 645/21
1. Bei einer Unterlassungsklage sind zwar keine besonderen Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis zu stellen. Die Gefahr einer Wiederholung der vermeintlichen Rechtsbeeinträchtigung ist jedoch als besondere Voraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Unterlassungsklagen generell erforderlich.
2. Wendet sich eine Krankenkasse im Rahmen von § 51 SGB V direkt an den vertretenen Kläger, um eine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erhalten, so kann diese Verfahrenshandlung gemäß § 56a Satz 1 SGG nicht isoliert angefochten werden.
3. Die Behörde kann sich nach § 13 Abs. 3 Satz 2 SGB X auch an den Beteiligten selbst wenden, soweit dieser zur Mitwirkung (hier bejaht) verpflichtet ist.
Normenkette:
SGG § 54 Abs. 5
,
SGG § 56a
,
SGB X § 13 Abs. 2
,
SGB X § 13 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 19.01.2021 S 15 KR 2192/20
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 19. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: