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LSG Bayern, Beschluss vom 25.11.2010 - 16 SB 61/10
Anerkennung des Merkzeichens "aG" im Schwerbehindertenrecht bei psychischen Einschränkungen der Gehfähigkeit
Die Tatsache, dass ein Betroffener nach einer bestimmten Strecke eine Pause machen muss, ist nur ein Indiz für eine Erschöpfung. Für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" reichen jedoch nicht irgendwelche (psychisch bedingten) Erschöpfungszustände aus. Sie müssen vielmehr in ihrer Intensität gleichwertig mit den Erschöpfungszuständen sein, die Schwerbehinderte der explizit aufgeführten Vergleichsgruppen erleiden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 4
,
VersMedV § 2 Anl. 1 Teil D Nr. 3 Buchst. c
Vorinstanzen: SG München 10.12.2009 S 18 SB 1040/08
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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