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LSG Bayern, Urteil vom 27.02.2013 - 2 U 378/11
Anerkennung einer Bagatellverletzung als entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
Ein Gesundheitsschaden, der Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ist, kann auch in stecknadelgroßen Einstichen von Dornen bestehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Landshut 18.05.2011 S 9 U 17/09
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 18. Mai 2011 aufgehoben und unter Abänderung des Bescheides der Beklagten am 24. Juli 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Dezember 2008 festgestellt, dass das Ereignis vom 26. Oktober 2006 ein Arbeitsunfall war.
II.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Beklagte trägt ein Viertel der außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Rechtszüge.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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