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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2021 - 26 BA 6/20
Versicherungsfreiheit für eine Tätigkeit als Pflegefachkraft Fehlendes Vertragsverhältnis Kriterien zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
1. Erbringt eine Pflege-UG (haftungsbeschränkt) einem Krankenhaus vertraglich geschuldete Pflegeleistungen durch Einsatz der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin, liegt keine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn das Krankenhaus die Arbeitsleistung nur entgegennimmt, ohne selbst zur Entgeltzahlung an die Pflegekraft verpflichtet zu sein, und diese auch nicht als natürliche Person für etwaige Vertragsverletzungen haftet, sondern die juristische Person als Vertragspartnerin.
2. Schließt ein Krankenhausträger mit einer juristischen Person des Privatrechts Dienstleistungsverträge mit dem Ziel der Erbringung von Pflegeleistungen auf Honorarbasis, ist diese Vertragsgestaltung - abgesehen von Fällen des Rechtsmissbrauchs - auch im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen (Anschluss an BSG vom 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R = BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr 7 - juris).
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Frankfurt (Oder) 27.11.2019 S 27 KR 286/17
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. November 2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 2. wie folgt gefasst wird:
Es wird festgestellt, dass die Klägerin in ihrer Tätigkeit für die Beigeladene zu 1. als Pflegefachkraft in der Zeit vom 17. Mai 2016 bis 22. Mai 2016, vom 2. Juni 2016 bis 5. Juni 2016, am 20. und 22. Juni 2016, vom 24. Juni bis 25. Juni 2016, vom 7. Juli bis 10. Juli 2016, am 27. und 29. Juli 2016 und am 19. August 2016 nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: