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LSG Hamburg, Urteil vom 21.01.2016 - 1 KR 172/13
Krankenversicherung Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung Formal ordnungsgemäße Abrechnung Gebotenen Fallzusammenführung
1. Grundvoraussetzung der Fälligkeit eines entstandenen Anspruchs auf Vergütung von Krankenhausbehandlung eines Versicherten ist eine formal ordnungsgemäße Abrechnung.
2. Folge einer gebotenen Fallzusammenführung ist, dass eine gesonderte Abrechnung und Vergütung eines Aufenthalts nicht erfolgen darf.
3. Vielmehr hat das Krankenhaus eine Neueinstufung in eine Fallpauschale mit den Falldaten aller zusammen zu führenden Krankenhausaufenthalte durchzuführen.
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 3
,
KHG § 17b Abs. 1 S. 10
,
KHEntgG § 7 S. 1 Nr. 1
,
KHEntgG § 9 Abs. 1 Nr. 1
,
FPV (2007) § 2 Abs. 4 S. 2
Vorinstanzen: SG Hamburg 10.06.2013 S 18 KR 1192/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.

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