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LSG Hamburg, Urteil vom 10.11.2021 - 5 KA 25/19
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Umsatzermittlung einer Berufsausübungsgemeinschaft zur Einstufung als unterdurchschnittlich abrechnende Praxis im Hinblick auf Arztsitze von Jobsharern
Bei dem Vergleich des Umsatzes einer Berufsausübungsgemeinschaft mit dem durchschnittlichen Umsatz der Fachgruppe sind Arztsitze von Jobsharern nicht doppelt zu zählen. Dies ist unabhängig davon zu beurteilen, ob für die Honorarberechnung ein eigenes individuelles Leistungsbudget – ILB – zur Verfügung gestellt wird.
Normenkette:
SGB V § 87b Abs. 1
,
SGB V § 87b Abs. 2 S. 1
,
SGB V § 87b Abs. 4
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 12 Abs. 1
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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