LSG Hessen, Beschluss vom 01.03.2006 - 4 B 41/06
Ordnungsgeld wegen Ausbleiben eines ärztlichen Zeugen trotz ordnungsgemäßer Ladung
Das Übersehen der Ladung kann einen in seiner körperlichen und geistigen Wahrnehmungsfähigkeit nicht eingeschränkten Zeugen
ebenso wenig wie ein Vergessen des Termins oder ein Irrtum über den Terminstag entschuldigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 16.12.2005 S 14 RH 165/05 SB