LSG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.2006 - 3 KA 175/04
Vergütung von Leistungen nach Ziffer 1500 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen
Für einen Internisten ist eine Laryngoskopie (Untersuchungen des Kehlkopfes und der Trachea mit dem Lupenlaryngoskop oder
mittels flexibler Optik im Sinne der Ziffer 1500 EBM) keine fachfremden Leistung. Sie ist nicht Teil des Leistungsinhalts
der Bronchoskopie nach EBM-Nr. 725. Daher ergibt sich ein Ausschluss der Abrechenbarkeit der Laryngoskopie auch nicht aus
den Allgemeinen Bestimmungen des EBM Teil A Ziffer 1 Satz 2. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Nr. 1 S. 2, Nr: 725, Nr. 1500
,
ÄWeitBiO ND § 22
Vorinstanzen: SG Hannover 14.01.2004 S 10 KA 492/01