LSG Niedersachsen, Urteil vom 01.03.2006 - 3 KA 92/03
Erweiterung des Praxisbudgets für einen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Facharzt für Anästhesiologie
Voraussetzung für die Erweiterung des Praxisbudgets nach Ziffer 4.3 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM für einen schwerpunktmäßig
schmerztherapeutisch tätigen Anästhesisten ist seine Zugehörigkeit zu den Teilnehmern der Schmerztherapie-Vereinbarung oder
die Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten entsprechend den Vorgaben der Schmerztherapie-Vereinbarung in seiner Praxis.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Teil A Ziffer 4.3
Vorinstanzen: SG Bremen 12.03.2003 S 1 KA 35/01