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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.11.2021 - 1 R 494/18
Vormerkung der Zeit eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (vorliegend verneint) Begriff der Anrechnungszeiten Berufsgrundbildungsjahr als Teil einer Ausbildung
Ein vom Ausbildungsunternehmen veranlasstes, der betrieblichen Berufsausbildung vorausgehendes und auf die Berufsausbildungsdauer angerechnetes Berufsgrundbildungsjahr ist keine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.
Es ist bereits Teil der Berufsausbildung und bereitet nicht lediglich darauf vor.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Braunschweig 06.07.2018 S 3 R 514/17
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 6. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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