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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.2021 - 2 AS 1175/18
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beweislastentscheidung bei Unaufklärbarkeit der Hilfebedürftigkeit aufgrund fehlender Mitwirkung
Führt die Tatsachenermittlung des Gerichts zur Hilfebedürftigkeit zu keinen Ergebnissen und beruht die Unaufklärbarkeit maßgeblich auf der Verletzung von Mitwirkungshandlungen durch die Kläger, ist eine Beweislastentscheidung möglich mit der Folge, dass die Kläger als nicht hilfebedürftig anzusehen sind – hier im Falle des Vorliegens einer Deckungslücke zwischen den Ausgaben für die Miete und fortlaufend erwirtschafteten Verlusten aus einer selbständigen Tätigkeit.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
,
SGB II § 9 Abs. 1
,
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Duisburg 28.05.2018 S 45 AS 2911/16
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28.05.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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