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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.06.2021 - 13 VG 77/20
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Beschädigtengrundrente aus Anlass einer Gewalttat nach einer Änderung der Verhältnisse Anforderungen an eine Besserung von aus einem Überfall resultierenden Teilhabeeinschränkungen
Bei der Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen – GdS - spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein GdS, der bei späteren Untersuchungen geringer ausfällt als bei einer früheren Festsetzung, auf eine Besserung und nicht auf einen Fehler bei der früheren Festsetzung zurückzuführen ist.
Normenkette:
SGB X § 45 Abs. 1
,
SGB X § 45 Abs. 2 S. 1-2
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
OEG § 1 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 17.09.2020 S 1 VG 41/19
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.09.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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