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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.01.2016 - 5 KR 333/15
Gewährung von Abfindungszahlungen in monatlichen Teilbeträgen Streit um die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus einer monatlich geleisteten Abfindungszahlung Zahlung zur Absicherung der Zeit vor dem Eintritt in das Rentenalter
Der hier an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses und das Erreichen des 55. Lebensjahres geknüpfte Beginn der monatlichen Zahlung sowie ihr Ende bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente, einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer vergleichbaren, in § 7 der Betriebsvereinbarung genannten Leistung zeigen nach den vom BSG aufgestellten Grundsätzen - denen sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt - ohne jeden Zweifel, dass die Zahlung zur Absicherung der Zeit vor dem Eintritt in das Rentenalter dient.
Normenkette:
SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
,
SGB V § 232a Abs. 3
,
SGB V § 226 Abs. 1 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Aachen 19.03.2015 S 15 KR 82/14
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.3.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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