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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.01.2019 - 9 AY 3/19 B ER
Anspruch auf Asylbewerberleistungen Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Reisebeihilfen bei Wohnsitznahme außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers auch bei Wohnsitzauflage
§ 11 Abs. 2 AsylbLG gilt auch für denjenigen Personenkreis, der das Gebiet, für das eine Wohnsitzauflage erteilt ist, nicht nur vorübergehend verlässt, sondern sich gewöhnlich außerhalb dieses Gebiets aufhält oder gar dauerhaft außerhalb dieses Gebiets seinen Wohnsitz nimmt.
Normenkette:
AsylbLG § 2 Abs. 1
,
AsylbLG § 2 Abs. 2
,
AsylbLG § 10a Abs. 1 S. 1
,
AsylbLG § 11 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Itzehoe 10.12.2018 S 22 AY 72/18 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 10. Dezember 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

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