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LSG Thüringen, Urteil vom 30.11.2017 - 1 U 346/16
Unfallversicherungsrecht Basketballspiel im Sportunterricht Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität Anforderungen an den Beweismaßstab Hinreichende Wahrscheinlichkeit
1. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es unterschiedliche Beweisanforderungen; für die äußerlich fassbaren und feststellbaren Voraussetzungen "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses", "Unfallereignis" und "Gesundheitserstschaden" wird eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit gefordert, die vorliegt, wenn kein vernünftiger die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt (Vollbeweis).
2. Vermutungen, Annahmen, Hypothesen und sonstige Unterstellungen reichen daher ebenso wenig aus wie eine (möglicherweise hohe) Wahrscheinlichkeit.
3. Hinreichende Wahrscheinlichkeit wird von der ständigen Rechtsprechung für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) für ausreichend erachte.
4. Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Altenburg 16.02.2016 S 33 U 2037/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 16. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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