SG Berlin, Beschluss vom 02.03.2006 - 104 AS 1471/06
Vorläufiger Rechtsschutz beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ist es den Antragstellern gelungen, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, den Bedarf der Familie zu sichern, so ist eine
Regelungsanordnung gemäß §
86b Abs.
2 S. 2
SGG für in der Vergangenheit liegende Zeiträume nicht nötig, um wesentliche Nachteile abzuwenden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1 § 20 Abs. 2
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