SG Berlin, Beschluss vom 31.10.2006 - 104 AS 8471/06
Bedarfsgemeinschaft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kinder vor Vollendung des 25. Lebensjahres
Nach der Rechtslage ab dem 01.07.2006 zählen zur Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II auch die dem Haushalt angehörenden
unverheirateten Kinder, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so dass ein eigenständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld
II nicht mehr besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4 § 9 Abs. 1