Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 24.05.2006 - 11a AL 69/05
Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe
Nach § 434c Abs. 4 SGB III idF vom 23.12.2003 bleiben für Arbeitslosenhilfeansprüche, die vor dem 1.1.2001 entstanden sind, einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei der Bemessung nach § 200 SGB III außer Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das dem Arbeitslosengeldanspruch zu Grunde liegende Bemessungsentgelt im Vorgriff auf die Regelung in § 434c Abs. 1 SGB III bereits vor dem 1.1.2001 um 10% pauschal erhöht worden ist. Obwohl die Regelung auf die Zeit vor ihrem Inkrafttreten zurückwirkt ist sie wegen ihres lediglich klarstellenden Charakters nicht im Hinblick auf einen etwaigen Vertrauensschutz der betroffenen Leistungsempfänger zu beanstanden. Die Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen verstößt auch nicht gegen Verfassungsrecht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: AuR 2006, 335
Normenkette:
GG Art. 20 Abs. 3 Art. 3 Abs. 1
,
SGB III § 200 Abs. 1 S. 1 § 434c Abs. 1 § 434c Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Berlin 16.03.2004 L 14 AL 54/01 , SG Berlin 26.01.2001 S 59 AL 3722/00

Entscheidungstext anzeigen: