Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 23.05.2007 - 6 KA 85/06 B
Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Festlegung von Vergleichspunktwerten, Angemessenheit der Vergütung
1. Nach einer Erhöhung der Zahl der ärztlichen Leistungserbringer aus einem bestimmten Honorartopf muss eine Kassenärztliche Vereinigung diesen Topf nicht erhöhen und Ausnahmen festlegen.
2. Der Vergleichspunktwert für die Prüfung, ob die Bildung fester arztgruppenbezogener Honorarkontingente für einzelne Arztgruppen zu einem gravierenden Punktwertabfall geführt hat, kann unter den Bedingungen der Praxisbudgets nicht unterschiedslos für budgetierte und nicht budgetierte Arztgruppen ermittelt werden.
3. Bei der Prüfung, ob die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen in einem bestimmten Quartal insgesamt dem Gebot der Angemessenheit entsprochen hat, müssen Einnahmen aus Strukturverträgen einbezogen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 72 Abs. 2 § 85 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Bayern 31.05.2006 L 12 KA 166/03 , SG München 20.05.2003 S 42 KA 2842/00

Entscheidungstext anzeigen: