Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2010 - 3 AS 1173/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verletzung des Sozialgeheimnisses durch eine Datenerhebung beim Vermieter
Das Sozialgeheimnis nach § 35 Abs. 1 SGB I wird nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können.
Die in § 67a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 Buchst. b SGB X genannte Alternative, dass die Aufgabe nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich macht, ist vor allem bei schwieriger Sachverhaltsaufklärung relevant. Insofern wird das Sozialgeheimnis nach § 35 Abs. 1 SGB I nicht verletzt, wenn die für die Leistungsbewilligung nach dem SGB II erforderlichen Daten nur bei Dritten erhoben werden können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZM 2011, 85
Normenkette:
SGB I § 35 Abs. 1
,
SGB II § 51b Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 67 Abs. 1 S. 1
,
SGB X § 67a
Vorinstanzen: SG Freiburg 29.01.2010 S 18 AS 2139/08
Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: