LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2006 - 8 AS 3494/06
Bemessung der angemessenen Kaltmiete beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Wenn ein qualifizierter Mietspiegel nicht vorhanden ist, so sind bei der Bemessung der angemessenen Kaltmiete die Beträge
der Tabelle zu § 8 WoGG 2 heranzuziehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
,
WoGG 2 § 8
Vorinstanzen: SG Konstanz 18.04.2006 S 9 AS 783/06 ER