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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.2017 - 11 EG 2911/17
Anspruch auf Elterngeld Keine Berücksichtigung nachträglich ausbezahlter Gehaltszahlungen aus einem Vergleich bei der Bemessung
Gehaltszahlungen aufgrund eines vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleichs, die später als drei Wochen nach Ablauf eines Jahres für Lohnabrechnungszeiträume des vergangenen Kalenderjahres ausbezahlt werden, sind als sonstige Bezüge bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.
Normenkette:
BEEG § 2c
Vorinstanzen: SG Mannheim 22.06.2017 S 6 EG 597/17
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 22.06.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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