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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2016 - 2 SO 2697/15
Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenübernahme im Bereich stationärer Leistungen; Höhe des Zahlungsanspruchs im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis zwischen Sozialhilfeträger, Hilfeempfänger und Einrichtung; Auslegung von Kostenübernahmebescheiden
Hinsichtlich des Umfangs des Schuldbeitrittes bzw. der Höhe des Zahlungsanspruchs, den der Dritte (die Einrichtung) gegen den Sozialhilfeträger hat, ist ausschlaggebend, in welcher Höhe der Sozialhilfeträger mit dem Verwaltungsakt dem Hilfebedürftigen gegenüber die Kosten übernommen hat. Zur Auslegung eines Bescheides zur Höhe der Kostenübernahme für die Erbringung stationärer Leistungen.
Normenkette:
SGB X § 39
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.04.2015 S 4 SO 2911/12
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14. April 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

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