LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2006 - 5 KA 3384/06
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Ermessen, Rangstelle in der Warteliste
1. Bei der Entscheidung über eine Nachfolgezulassung kommt den Zulassungsinstanzen pflichtgemäßes Ermessen zu. Hinsichtlich
der Dauer der ärztlichen Tätigkeit erlaubt es, von einer strikt rechnerischen Betrachtung abzuweichen und statt dessen alle
gesetzlichen Auswahlkriterien abzuwägen.
2. Bei der Rangstelle in der Warteliste, die ebenfalls bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen ist, handelt es sich
nicht um ein Kriterium, das die anderen Auswahlmaßstäbe dominieren und die Entscheidung der Zulassungsinstanzen aus Rechtsgründen
präjudizieren muss. Die Zulassungsinstanzen sind auch aus Rechtsgründen nicht verpflichtet, jeweils nur die für den nachzubesetzenden
Vertragsarztsitz einschlägige Warteliste zu berücksichtigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.06.2006 S 1 KA 2873/06 ER