LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2008 - 5 KR 6125/06
Zulässigkeit von Klagen gegen und Verfassungsmäßigkeit der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
1. Klagen von Hilfsmittelherstellern gegen die Fortschreibung des von den Spitzenverbänden der Krankenkassen erstellten Hilfsmittelverzeichnisses
sind unzulässig.
2. Die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses verstößt nicht gegen das Grundrecht des Hilfsmittelherstellers auf Berufsfreiheit.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 31
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Vorinstanzen: SG Freiburg 21.09.2006 S 5 KR 3170/04