Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 26.10.2009 - 13 R 654/09
Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Sind gesundheitliche Beeinträchtigungen des Beteiligten derart, dass er nicht selbst handeln oder einen anderen mit der Berufungseinlegung beauftragen kann, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 151 Abs. 1
,
SGG § 158 S. 2
Vorinstanzen: SG Regensburg 05.02.2009 S 5 R 378/08
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 5. Februar 2009 wird als unzulässig verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: