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LSG Bayern, Urteil vom 22.02.2017 - 19 R 314/14
Rentenversicherung Zuerkennung einer höheren Qualifikationsgruppe nach dem Fremdrentengesetz Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe Nachweis des Erwerbs von Facharbeiterkenntnissen durch Berufspraxis
1. Nach § 22 Abs. 1 FRG werden diese Entgeltpunkte über § 256b SGB VI unter Heranziehung der Anlagen 13 und 14 zum SGB VI ermittelt.
2. Die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe erfolgt, wenn jemand die Qualifikationsmerkmale vollständig erfüllt und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat.
3. Dabei kann auch ohne förmlichen Berufsabschluss aufgrund langjähriger Berufserfahrung eine höhere Qualifikationsgruppe zuerkannt werden, wenn Fähigkeiten erworben worden sind, die üblicherweise denen von Versicherten einer höheren Qualifikationsgruppe entsprechen.
4. Während es aber bei ausgebildeten Facharbeitern unschädlich sein kann, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz nicht vollumfassend ihre erworbenen Kenntnisse einbringen müssen, reicht es zum Nachweis des Erwerbs von Facharbeiterkenntnissen durch Berufspraxis nicht aus, nur in Teilbereichen der Facharbeitertätigkeit erwerbstätig gewesen zu sein.
Normenkette:
FRG § 22 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Würzburg 26.02.2014 S 3 R 949/12
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 26.02.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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