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LSG Bayern, Urteil vom 08.03.2012 - 10 AL 86/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit bei einer geplanten selbständigen Tätigkeit
1. Zur Frage der Verfügbarkeit vor der Aufnahme einer geplanten selbständigen Tätigkeit.
2. Die Funktion, eine effektive Arbeitsvermittlung zu gewährleisten und die damit einhergehende Notwendigkeit einer postalischen Erreichbarkeit ist lediglich in den Fällen zu relativieren, in denen der wesentliche Zweck des § 119 Abs. 5 Nr. 2 SGB III, eine ständige Kommunikation zwischen dem Arbeitslosen und der Arbeitsverwaltung aufrechtzuerhalten, die dazu dienen soll, den Arbeitslosen jederzeit und effektiv in Arbeit zu vermitteln, nicht mehr verfolgt wird (hier: vor der Aufnahme einer geplanten selbständigen Tätigkeit). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EAO § 1
,
SGB III § 119 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Würzburg 02.02.2011 S 7 AL 221/09
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 02.02.2011 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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