Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 06.03.2019 - 2 U 148/17
Teilnahme an einem Fußballturnier als Arbeitsunfall Abgrenzung des Betriebssports von anderen sportlichen Aktivitäten Beschränkung auf spezifischen Teilnehmerkreis Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit
1. Zur Abgrenzung des Betriebssports von anderen sportlichen Aktivitäten ist maßgebend, dass der Sport einen Ausgleichs- und keinen Wettkampfcharakter hat; der Sport muss weiter regelmäßig stattfinden.
2. Weitere Voraussetzung für Betriebssport ist, dass der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw. der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt ist.
3. Schließlich müssen Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG München 04.04.2017 S 23 U 668/15
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: