Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 12.10.2010 - 3 U 501/08
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Kaffeekochen als eigenwirtschaftliche Tätigkeit
Ein Unfall ist nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII steht und sich auch kein Zusammenhang aus dem Gesichtspunkt einer gemischten Tätigkeit oder einer besonderen Betriebsgefahr ergibt (hier: bei höchstpersönlichen oder eigenwirtschaftlichen Verrichtungen wie dem Kochen von Kaffee und der bei Erleidung eines Stromschlags auf der Suche nach einer funktionstüchtigen Steckdose in einem betrieblichen Gemeinschaftsraum, um die Kaffeemaschine in Betrieb nehmen zu können). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG München 30.09.2008 S 9 U 606/06
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 30.09.2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: