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LSG Bayern, Urteil vom 12.10.2010 - 3 U 52/08
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts zur Leistungsgewährung durch einen Unfallversicherungsträger; Ermessensausübung
Der Unfallversicherungsträger ist in Ausübung eines pflichtgemäßen Ermessens berechtigt, die gewährten Leistungen nach § 45 SGB X auch mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzufordern, wenn ein Leistungsempfänger Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nur deswegen bezieht, weil zeitnah ein weiteres unfallrechtlich nicht geschütztes Ereignis vorgelegen hat und dies nicht angegeben worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 45 Abs. 1
Vorinstanzen: SG München 25.10.2007 S 24 U 289/06
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25.10.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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