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LSG Bayern, Urteil vom 27.02.2018 - 5 KR 224/14
Kostenträgerschaft für eine zahnärztliche Vergütung Musterverfahren Gesundheits-/Krankenversichertenkarte kein Inhaberpapier Keine Rechtsscheinhaftung Rechtsdienende Funktion
1. Die Gesundheits-/Krankenversichertenkarte ist kein Inhaberpapier, eine § 793 BGB entsprechende Regelung ist dem SGB unbekannt.
2. Die Karte begründet auch im Rechtsverkehr keine Rechtsscheinhaftung, welche über die genannten Wahl- und Mitgliedschaftsregelungen hinausgehen oder diese modifizieren.
3. Die Regelungen in §§ 261, 291a, 292 SGB V bauen vielmehr auf der Mitgliedschaft auf und haben deshalb rechtsdienende, nicht aber rechtsbegründende Funktion.
Normenkette: ,
BGB § 793
, , ,
Vorinstanzen: SG München 09.04.2014 S 2 KR 10/11
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 09.04.2014 verurteilt, der Klägerin 117,64 EUR zu erstatten.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
III.
Der Streitwert der Berufung wird auf 117,64 EUR festgesetzt.
IV.
Die Revision wird zugelassen.

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