Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2010 - 14 AS 1665/10
Vorinstanzen: SG Potsdam 02.09.2010 S 38 AS 2631/10 ER
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2. wird der Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 02. September 2010 geändert, soweit diese verpflichtet worden ist, ein Darlehen zum Ausgleich bestehender Mietschulden in Höhe von 10.440,25 € zu gewähren und auszuzahlen auf das Konto Nr. bei der . Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auch insoweit zurückgewiesen.
Von den außergerichtlichen Kosten für das erstinstanzliche Verfahren trägt die Antragsgegnerin zu 1. ein Drittel; im Übrigen sind für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren zwischen den Beteiligten keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: