LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2008 - 28 B 652/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt bei Alleinerziehenden
Zu den zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlichen Leistungen zählt nicht der Mehrbedarf wegen Alleinerziehung. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 21 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 15.02.2008 S 113 AS 3266/08 ER